Allgemeine Geschäftsgebiengungen
Geschäftsbedingungen der Handelsgesellschaft Moderní dřevěné domy s.r.o. mit Sitz in Vrbovec 324, 67124 Vrbovec, Firmennummer 10783407, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brno, Abteil C, Einlage 122830. Produktion und Verkauf der mobilen Holzhäuser RoSiMi.
1 Einleitende Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle verbindlichen Rechtsbeziehungen betreffend Werkverträge zwischen Moderní dřevěné domy s.r.o. und jeder natürlichen oder juristischen Person, die Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Werkvertrags ist. Die AGB sind gemäß § 1751 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., Bürgergesetzbuch, Bestandteil des Vertrags. Änderungen sind nur wirksam, wenn schriftlich vereinbart. Der Vertragsinhalt besteht aus Bestellung/Angebot, Vermessungsprotokoll und diesen AGB. Bei Widerspruch haben Vertragsbestimmungen Vorrang, bei technischen Spezifikationen das Vermessungsprotokoll. Änderungen erfolgen nur in schriftlichen Nachträgen. Rechtsbeziehungen richten sich nach Vertrag, Vermessungsprotokoll, AGB und Bürgergesetzbuch. Durch Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB. Vertrag bezeichnet Vertrag inkl. Vermessungsprotokoll, außer der Kontext sagt anderes.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung des Auftragnehmers, das Werk auszuführen, und die Verpflichtung des Auftraggebers, es abzunehmen und zu bezahlen.
2.2 Das Werk umfasst Herstellung von Bauelementen/Bauteilen gemäß Spezifikation und deren Lieferung/Montage am vereinbarten Ort.
3 Auftragserteilung
3.1 Auftrag erfolgt aufgrund des Angebots des Auftragnehmers.
3.2 Auftrag kann schriftlich oder in dringenden Fällen telefonisch (mit nachträglicher schriftlicher Bestätigung) erfolgen. Muss enthalten: Name/Firma, Sitz, Spezifikation des Werkes, Liefertermin, Erfüllungsort, Angaben zu gesetzlichen Vertretern.
3.3 Auftraggeber leistet bei Bestellung 50 % Anzahlung. Vertrag wird erst bei Zahlungseingang gültig.
3.4 Auftraggeber kann binnen 5 Werktagen stornieren gegen 25 % Stornogebühr. Danach gegen 100 %. Stornierung ist ausgeschlossen, wenn Leistungen bereits abgenommen oder erbracht wurden.
4 Abschluss des Werkvertrags
4.1 Auftragnehmer bestätigt Bestellung oder macht Einwände/Gegenvorschläge. Vertrag kommt durch Bestätigung oder Einigung zustande. Schriftlicher Vertrag ist verbindlich, auch wenn abweichend.
4.2 Vermessung kann vom Auftragnehmer durchgeführt werden; Auftraggeber muss kooperieren. Vermessungsprotokoll ist verbindlich.
4.3 Prospekte, Zeichnungen etc. sind informativ, außer ausdrücklich als verbindlich benannt.
4.4 Auftragnehmer darf geringfügige Abweichungen oder Änderungen vornehmen, die Funktion/Aussehen nicht beeinträchtigen.
4.5 Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer.
5 Werkpreis
5.1 Preis richtet sich nach gültiger Preisliste. Preise basieren auf aktuellem CZK/EUR-Kurs; bei Kursänderung darf Auftragnehmer Preis anpassen.
5.2 Auftragnehmer kann individuelle Preisvereinbarungen treffen.
5.3 Skonti und Rabatte nur bei schriftlicher Vereinbarung.
5.4 Beschädigung des Werkes nach Gefahrübergang berührt nicht die Zahlungspflicht.
5.5 Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung gesicherte Finanzierung. Bei Falschheit darf Auftragnehmer Arbeiten stoppen oder Sicherheit verlangen.
6 Zahlungsbedingungen
6.1 Werkpreis ist fristgerecht gemäß AGB/Vertrag zu zahlen.
6.2 Zahlung in zwei Teilen: 50 % bei Bestellung, 50 % nach Fertigstellung, vor Übergabe. Zahlung max. 270.000 CZK in bar oder bargeldlos.
6.3 Fälligkeit bargeldloser Zahlungen: 7 Tage.
6.4 Erfüllungstag ist Eingang auf Konto oder Barzahlung.
6.5 Vertragsstrafe bei Verzug: 0,05 % pro Tag. Bei über 30 Tagen: Übergabe an Inkasso; Auftraggeber ersetzt Kosten.
6.6 Auftraggeber darf nicht einseitig kürzen/verrechnen.
6.7 Mehrarbeiten durch Auftraggeber sind zusätzlich zu vergüten.
6.8 Bei Ratenzahlung wird bei Zahlungsverzug einer Rate der Gesamtbetrag fällig.
7 Ort, Frist, Lieferbedingungen, Baufertigstellung
7.1 Auftragnehmer fertigt, liefert, positioniert oder montiert gemäß Vertrag.
7.2 Übergabe erfolgt mit Protokoll. Auftraggeber muss Mängel dort angeben. Bei Nichtanwesenheit wird Ersatztermin gesetzt; erscheint er nicht, gilt Werk als mängelfrei übernommen.
7.3 Änderung von Lieferort/zeit möglich. Wenn Lieferung wegen Auftraggeber nicht möglich ist, trägt dieser Kosten inkl. Lagerkosten 200 CZK/Tag. Auftragnehmer darf späteren Termin anbieten.
7.4 Lieferfrist beginnt bei Zahlung der Anzahlung und Vermessung.
7.5 Höhere Gewalt verlängert Fristen. Unmöglichkeit führt zum Erlöschen der Pflichten.
7.6 Bei Spezialtransport stellt Auftraggeber Technik zur Abladung bereit. Wartezeit max. 120 Minuten.
7.7 Wenn Montage nicht vereinbart ist und Auftraggeber nicht übernimmt, darf Auftragnehmer zurücktreten und Lagerkosten berechnen.
7.8 Bei Versand ohne Montage gilt Lieferung mit Übergabe an ersten Frachtführer.
7.9 Bei Lieferung mit Montage erfolgt Abnahme erst nach Montage. Auftraggeber bereitet Montageort vor.
7.10 Bei nicht vorbereitetem Aufstellungsort darf Auftragnehmer zurücktreten oder warten; Auftraggeber trägt Schäden/Kosten.
7.11 Bei Rücktritt zahlt Auftraggeber bisherige Leistungen.
7.12 Bei Verzögerung durch Auftraggeber trägt dieser Lagerkosten.
7.13 Auftraggeber stellt Zugänglichkeit für 40-Tonnen-Fahrzeuge sicher.
7.14 Vertragsstrafe bei Lieferverzug: 0,03 % pro Tag, max. 3 %.
7.15 Transportversicherung nur bei Vereinbarung. 7.16 Lieferung/Montage nur bei Temperaturen über -4 °C oder geeignetem Wetter möglich.
8 Schadensgefahr
8.1 Gefahrenübergang bei Lieferung oder bei Übergabe an ersten Frachtführer.
8.2 Auftragnehmer empfiehlt Schneerutschbarrieren; Schäden durch Schneerutsch sind kein Mangel.
9 Werkmängel, Qualitätsgarantie
9.1 Haftung und Garantie richten sich nach Gesetz.
9.2 Auftragnehmer haftet für Mängel bei Übergabe.
9.3 Gewährleistung 2 Jahre ab Abnahme.
9.4 Auftraggeber prüft Werk sofort nach Möglichkeit; Mängel innerhalb 24 h schriftlich melden.
9.5 Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Fehlgebrauch, ungeeignete Bedingungen, Transport nach Gefahrübergang usw.
9.6 Meldung von Garantiefällen innerhalb 48 h per E-Mail mit Fotos.
9.7 Rechte erlöschen bei nicht rechtzeitiger Meldung oder unzureichender Prüfung.
9.8 Der Auftragnehmer entscheidet innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Mängelmitteilung über die Berechtigung der Reklamation oder teilt einen Termin zur Besichtigung mit. Auftraggeber muss Mitwirkung leisten.
9.9 Bei berechtigter Reklamation legt der Auftragnehmer Frist und Art der Mangelbehebung fest, innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Mängelanzeige.
9.10 Fehlende Unterlagen/Zubehör werden unverzüglich nachgeliefert. Andere Mängel werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung, Änderung oder Ersatzlieferung behoben. Rücktritt oder Minderung ist ausgeschlossen, wenn Beseitigung möglich ist. Unbehebbare Mängel, die Nutzung nicht einschränken, berechtigen zur Minderung entsprechend der Wertminderung.
9.11 Auftraggeber gewährt Zugang zum Werk und hilft bei Mangelbehebung.
9.12 Kein Mangel liegt vor, wenn Werk sich zur gewöhnlichen Verwendung eignet und übliche Eigenschaften hat. Geringfügige Maßabweichungen sind technisch bedingt.
10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Eigentum geht nach vollständiger Zahlung und Unterzeichnung des Übergabeprotokolls über. Fiktion gemäß Artikel 7.2 gilt.
10.2 Wird nach Abnahme gezahlt, bleibt Auftragnehmer Eigentümer bis zur vollständigen Zahlung. Auftraggeber ist nur Besitzer.
10.3 Auftraggeber hält Gegenstand auf eigene Kosten instand, informiert bei Schäden. Änderungen nur mit schriftlicher Zustimmung. Keine Überlassung, Vermietung, Verpfändung oder Nutzung zur Sicherung ohne Zustimmung.
10.4 Bei Verstoß müssen Rechte/Forderungen an Auftragnehmer in Höhe des unbezahlten Werkpreises übertragen werden.
10.5 Auftraggeber meldet Schäden, Vollstreckungsverfahren und stellt Unterlagen zur Verfügung.
10.6 Bei Zerstörung/Diebstahl darf Auftragnehmer Versicherungsforderung mit offenen Beträgen verrechnen. Auftraggeber muss Standort mitteilen und Zugang gewähren.
10.7 Bei Nichtzahlung trotz Aufforderung darf Auftragnehmer Gegenstand zurücknehmen, Grundstück betreten und Gegenstand entnehmen.
11 Nutzung des Gegenstandes
11.1 Auftraggeber nutzt Gegenstand bestimmungsgemäß, führt Wartung aus und nimmt ohne Zustimmung keinerlei technische/gestalterische Änderungen während der Garantie vor.
11.2 Bei Verstoß erlöschen Garantieansprüche.
11.3 Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Werk Teile mit Logo/Markierung des Auftragnehmers/Herstellers enthalten kann. Kein Anspruch auf Entschädigung.
11.4 Auftragnehmer darf Fotos/Videoaufnahmen des Werkes für interne Zwecke und Werbung verwenden (Web, Facebook, Instagram usw.). Keine Ansprüche des Auftraggebers. Zustimmung kann schriftlich widerrufen werden.
12. Haftung für Schäden
12.1 Parteien haften für Schäden aus Verletzung ihrer Pflichten.
12.2 Auftragnehmer ersetzt Vermögensschäden nur in Höhe des Betrags, der über die Versicherungsleistung hinausgeht; ohne Versicherung maximal Reparaturkosten/Wiederherstellung.
12.3 Ersatz nur für vorhersehbare Schäden.
13 Beendigung des Werkvertrags
13.1 Vertrag endet mit Erfüllung aller Rechte und Pflichten.
13.2 Vertrag kann durch Vereinbarung oder Rücktritt in Fällen des Gesetzes, des Vertrages oder dieser AGB beendet werden.
13.3 Auftragnehmer darf zurücktreten, wenn z.B.: – Zahlungsverzug > 15 Tage, – Umstände Zweifel an Erfüllung wecken, Sicherheit nicht geleistet, – Ablieferung technisch unmöglich, – Baubereitschaft/Technik nicht bereitgestellt, – Insolvenzverfahren etc.
13.4 Rücktritt erfordert Schriftform. Rechte aus Vertragsverletzungen bleiben bestehen. Auftraggeber transportiert Gegenstand auf eigene Kosten zurück; tut er das nicht, darf Auftragnehmer Gegenstand entfernen. Auftraggeber muss Gegenstand im ursprünglichen Zustand zurückgeben.
14 Bearbeitung der Personaldaten
14.1 Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß GDPR und tschechischem Recht. Verarbeitet werden Identifikations- und Kontaktdaten zum Zweck der Vertragserfüllung. Daten werden nur an Personen weitergegeben, die an Vertragserfüllung beteiligt sind, oder wenn gesetzlich erforderlich. Keine Übermittlung in Drittländer. Verarbeitung erfolgt elektronisch oder in Papierform. Auftraggeber hat Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Úřad pro ochranu osobních údajů, Praha 7). Auftragnehmer hat keinen Datenschutzbeauftragten.
15 Schlussbestimmungen
15.1 AGB gültig ab 1.11.2023.
15.2 Auftraggeber informiert Auftragnehmer unverzüglich über Insolvenz- oder Vollstreckungsverfahren oder Liquidation.
15.3 Nicht geregelte Rechte/Pflichten richten sich nach Bürgerlichem Gesetzbuch.
15.4 Streitigkeiten werden zuerst durch Verhandlung gelöst; wenn erfolglos, entscheidet Gericht am Sitz des Auftragnehmers nach tschechischem Recht.
15.5 Auftraggeber bestätigt bei Unterzeichnung Zahlungsfähigkeit.
15.6 Auftraggeber bestätigt, dass er AGB kennt und akzeptiert.
15.7 AGB sind Bestandteil des Vertrags.
15.8 Auftraggeber stimmt Nutzung von Auftragsinformationen zu Marketingzwecken zu.
15.9 Anwendung von § 1764 letzter Satz und §§ 1765, 1766 Bürgergesetzbuch ausgeschlossen.
15.10 Auftraggeber erklärt, dass Lieferung in Wohn- oder Sozialwohnungsbau erfolgt und damit reduzierte Mehrwertsteuer anwendbar ist. Bei Falschangabe ersetzt Auftraggeber Schaden.
15.11 Für außergerichtliche Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten ist Česká obchodní inspekce zuständig.